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Tinghsa Bells

Einreisebestimmungen mit Hund in Deutschland

Wir haben für Sie die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in  Deutschland zusammengestellt. Das brauchen Sie für Ihren Urlaub mit Hund in Deutschland bzw. für die Einreise und Durchreise mit Hund in Deutschland:
  • einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
  • eine gültige Tollwutimpfung  (mindestens 21 Tage alt)
  • Die Ein- und Durchreise von Welpen unter 15 Wochen ist verboten. Sie können frühestens im Alter von 15 Wochen ein- bzw. durchreisen (Mindestalter für die Tollwut-Erstimpfung 12 Lebenswochen plus 21 Tage bis zur Ausbildung eines wirksamen Impfschutzes wenn Einreise aus einem gelisteten Drittland).  Es wird unterschieden, ob die Tiere aus einem gelisteten Drittland oder aus einem nicht-gelisteten Drittland stammen. Stammen die Welpen aus einem gelisteten Drittland (etwa Schweiz oder Norwegen), sind frühestens im Alter von 7 Monaten einfuhrfähig (Tollwutimpfung nach 12 Wochen + Blutentnahme 30 Tage nach Impfung + 3 Monate Wartefrist)
  • Für die Einreise bzw. Wiedereinreise aus einem Nicht-EU-Staat muss grundsätzlich eine Dokumentenkontrolle oder Identitätsfeststellung durchgeführt werden. Hierfür muss man den Hund beim Zoll anmelden.
  • Beachten Sie bitte immer auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb der Europäischen Länder
Einfuhrbestimmungen für bestimmte Hunderassen
  • Seit 2001 gibt es in Deutschland das Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz (HundVerbrEinfG). Danach dürfen bestimmte Hunderassen nicht nach Deutschland eingeführt oder verbracht werden. Das sind Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier sowie Bullterrier und deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.
  • Zusätzlich gibt es in einigen Bundesländern noch weitere gelistete Hunderassen sowie deren Kreuzungen, die nicht aus dem Ausland eingeführt oder verbracht werden dürfen.
  • Ausnahmen vom Einfuhrverbot: Zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse für Reisende sind folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen: “Gefährliche” Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (Touristenverkehr), “gefährliche” Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt oder verbracht werden sowie Behindertenbegleithunde, Blindenhunde etc. Hierbei ist es unbedingt  erforderlich, dass man über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügt (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamts).
Tipp: Sind Sie unsicher bezüglich der Zuordnung von Hunderassen oder brauchen Sie Informationen bzw. Hilfe in Bezug auf die erforderlichen Dokumente, dann erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Reise am besten beim zuständigen Ordnungsamt im jeweiligen Bundesland.

 
Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (online) die offiziellen Informationen der zuständigen Botschaft, die Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland  vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.
 
Ein Maulkorb und die Leine sollten im Urlaub und bei der Durchreise am besten immer mitgeführt werden (z.B. wenn Sie und Ihre Fellnase öffentliche Verkehrsmittel nutzen möchten, oder in der Stadt unterwegs sind).
 
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Kontakt

Tinghsa Bells Tibetan Terrier Kennel
Agnes Zeller
Tapolca-Diszel (am Plattensee)
H-8297 Hungary
Tel.: +36 30 212 5652 / WhatsApp
www.tinghsabells.com

 

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Letzte Änderung am 27.06.2023