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Tinghsa Bells

Aktuelle Einreisebestimmungen mit Hund in Europa

Einreise mit Hunden
Hier finden Sie die Einreisebestimmungen für Hunde für einige der EU-Länder sowie für die wichtigsten Durchreiseländer.

Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden von uns immer so gewissenhaft wie möglich zusammengestellt. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit vor Reiseantritt am besten telefonisch (online können die Informationen auch veraltet sein) die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres eigenes Landes sowie bei der zuständigen Botschaft, die das  Ursprungsland Ihres Welpens vertritt. Dies ist sehr wichtig, um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird. Die Konsequenzen von Fehlinformationen können sehr schlimm sein bis hin zur Einschläferung des Hundes. Die Züchter können auch nicht immer 100% up-to-date sein mit den sich ständig ändernden Bestimmungen der verschiedenen Länder, deswegen - obwohl sie das Beste wollen - ist es unbedingt notwendig und die Pflicht des neuen Besitzers in seinem eigenen Land auch die aktuelle und offizielle Information zu besorgen. Wenn etwas passiert, trägt rechtlich gesehen alleine der Hundebesitzer/Reisende die Verantwortung und die Konsequenzen und, was am traurigsten ist, am Ende der unschuldige Welpe.

Es gibt einige Einreisebestimmungen mit Hund, die Sie, egal in welches Europäische Land Sie reisen, immer beachten müssen. Und zwar:
 

Wichtig: Alle Sonderfragen vorab klären!

Im Bedarfsfall empfiehlt sich vor der Reise bei offenen Fragen die frühzeitige Kontaktierung des örtlichen Konsulats oder Botschaft des jeweiligen Landes Infos zu Einreisebestimmungen einzuholen. Auch bei Reisen ins EU-Ausland können sich Details zu Einreisebedingungen kurzfristig ändern. Wer ganz auf Nummer sicher gehen will, vereinbart zur Prüfung der nötigen Dokumente und Impfungen rechtzeitig vor dem Urlaub einen Termin beim Tierarzt.
 

Achtung: Durchreise!

Es müssen für die Fahrt nach Hause mit Ihren Welpen nicht nur die Einreisebestimmungen Ihres Landes, sondern darüber hinaus auch die Bestimmungen der Durchreise-Länder beachtet werden (siehe länderspezifische Bestimmungen unten)! Egal, über welchen Weg Hunde eingeführt werden. Ob mit dem Auto, der Bahn, dem Flugzeug oder dem Schiff.
 

Welpen Bis 12 bzw. 16 Wochen

Welpen dürfen nach EU-Verordnung erst ab einem Alter von 12 Wochen gegen Tollwut geimpft werden. Nach der Impfung werden noch 21 Tage (3 Wochen) hinzugerechnet, bevor der Welpe ins Ausland reisen darf, weil das der offizielle Zeitraum ist, der notwendig ist, bis sich der Impfschutz genügend ausbildet und die Impfung als gültig bezeichnet werden kann.

In einigen wenigen Ländern (wie zum Beispiel Österreich) gibt es eine Ausnahme von dieser Regel. Welpen unter 12 Wochen (aber älter als 8 Wochen) die noch nicht gegen Tollwut geimpft sind, bzw. Welpen zwischen 12 und 15 Wochen (die eine Tollwutimpfung erhalten haben, aber noch nicht die vorgeschriebenen 21 Tage zum Erreichen des Impfschutzes erfüllen), dürfen dann trotzdem reisen, wenn Sie zusätzlich zum Heimtierausweis und zum Microchip die Erklärung eines von der Behörde zugelassenen Tierarztes haben, in der bestätigt wird, dass das Jungtier vorher nur an seinem Geburtsort gehalten wurde (Tollwut-Unbedenklichkeitsbestätigung).

Alle Länderdetails, zusätzliche Regelungen & Einschränkungen finden Sie beim jeweiligen Land (siehe Liste unterhalb), das ersetzt aber nicht Ihre Pflicht aktuelle offizielle Informationen beim jeweilige Landesbotschaft oder bei Ihr zuständiges Amt zu holen.

ACHTUNG – Diese Länder gestatten nur mehr die Einreise von Welpen mit einer gültigen Tollwutimpfung (Alter 12 Wochen plus mind. 21 Tage, also mindestens 15 Wochen alt): Belgien, Niederlande, Frankreich, Luxemburg, Deutschland, Kroatien, Großbritannien, Irland, Italien, Schweden, Zypern, Spanien, Griechenland, Ungarn, Lettland, Malta, Polen, Portugal und Norwegen.
 

Tollwut – Nicht jedes Jahr impfen!

Früher musste man seinen Hund jedes Jahr gegen Tollwut impfen. Heute ist anerkannt, dass ein Impfstoff, je nach Hersteller, 3 bis 4 Jahre Wirksamkeit hat (in Wirklichkeit, wie Studien belegen, 7 Jahre bis ein Leben lang).

Das gilt auch für Reisen mit Hund. Innerhalb der EU werden die Mehrjahres-Tollwutimpfungen anerkannt (EU-Verordnung 998/2003).
 

Bluttest Tollwut – nur einmal!

Sollte ein Bluttest (Tollwut) gefordert sein (etwa für die Rückreise in die EU, z.B aus der Türkei) gilt: Der Bluttest (wenn eine Immunisierung des Tieres gegen Tollwut nachgewiesen wurde) braucht nur einmal im Leben des Hundes durchgeführt zu werden, vorausgesetzt er erhält immer rechtzeitig die Auffrischungsimpfungen.
 

Offiziell zugelassene Welpen-Transport Unternehmen

Es gibt auch die sehr sichere Möglichkeit, den Welpen durch eine ofiziell zugelassene und regelmässig geprüfte Welpen-Transport Firma nach Hause bringen zu lassen. Ich als Züchterin habe damit sehr gute eigene Erfahrungen gemacht. Es geht schnell, problemlos und was am wichtigsten ist, sehr liebevoll und ohne Stress für die Welpen.

Falls Sie sich für diese Möglichkeit interessieren, beantworte sehr gerne ich alle Ihre Fragen dazu. Rufen Sie einfach an, oder nutzen Sie dazu das Kontaktformular.
 
 
 
 

Kontakt

Tinghsa Bells Tibetan Terrier Kennel
Agnes Zeller
Tapolca-Diszel (am Plattensee)
H-8297 Hungary
Tel.: +36 30 212 5652 / WhatsApp
www.tinghsabells.com

 

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