Weissrussland
Einreisebestimmungen mit Hund in Weißrussland
Wir haben für Sie die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Weißrussland zusammengestellt.
Da Weißrussland nicht mit zur Europäischen Union (EU) gehört, sind die Regelungen hier etwas anders.
Das braucht Ihr Hund für die Einreise und Durchreise in Weißrussland:
einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
eine gültige Tollwutimpfung (mind. 21 Tage alt)
Ein Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage)
Wichtig für die Rückreise nach Hause: Bereits vor dem Verlassen der EU muss eine Tollwut-Antikörperbestimmung von einem zugelassenen EU-Labor mit positivem Ergebnis durchgeführt werden. Der Zeitraum zwischen einer Tollwutimpfung und Blutentnahme muss mindestens 30 Tage betragen. Das positive Ergebnis des Tests muss und im EU-Heimtierausweis vermerkt werden! Ansonsten ist eine Rückreise erst nach nachgeholter Antikörperbestimmung in einem Referenzlabor und einer Wartezeit von 3 Monaten möglich. Vom Zeitpunkt der Blutentnahme bis zur Einreise in die EU ist eine Wartezeit von mindestens drei Monaten einzuhalten. Für Jungtiere ergibt sich dadurch eine frühestmögliche Einreise mit sieben Monaten.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (online) die offiziellen Informationen der zuständigen Botschaft, die Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.