Spanien
Einreisebestimmungen mit Hund in Spanien
Wir haben für Sie die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Spanien zusammengestellt.
Das braucht Ihr Hund für die Einreise und Durchreise in Spanien:
einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
Jungtiere bis 12 Wochen: zusätzlich die Bestätigung eines zugelassenen Tierarztes, dass das Tier an seinem Geburtsort gehalten wurde, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen ist; oder begleitet von seiner Mutter, von der es noch abhängig ist
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
Einfuhrverbot für bestimmte Hunderassen:
Auch wenn nach Spanien grundsätzlich alle Rassen einreisen dürfen, gibt es leider auch hier eine Liste von als gefährlich eingestuften Hunderassen.
Hierzu gehören: Pit-Bullterrier, Staffordshire-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Rottweiler, Dogo Argentino, Fila Brasiliero, Tosa-Inú und Akita-Inú. Welchen Beschränkungen diese Rassen unterliegen wird von Region zu Region unterschiedlich geregelt.
Das geht von Maulkorbpflicht bis zu einem Einreiseverbot in die Region. Da sich diese Regeln auch kurzfristig ändern können, sollten Sie für alle Regionen, durch die Sie reisen, die Informationen dazu bei der Spanischen Botschaft oder den regionalen Touristeninformationen einholen.
Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (online) die offiziellen Informationen der zuständigen Botschaft, die Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.