Slowenien
Einreisebestimmungen mit Hund in Slowenien
Wir haben für Sie die aktuellen Einreisebestimmungen mit Hund in Slowenien zusammengestellt.
Das braucht Ihr Hund für die Einreise und Durchreise in Slowenien:
einen EU-Heimtierausweis und Mikrochip-Kennzeichnung
eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage alt)
Für Jungtiere bis zu 12 Wochen gilt, dass sie nicht Tollwutgeimpft sein dürfen. Es muss eine Zusatzbestätigung (Tollwutunbedenklichkeitsbescheinigung) mitgeführt werden, die bestätigt, dass das Tier seit seiner Geburt an dem Ort gehalten wurde, an dem es geboren ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein, oder wenn es seine Mutter begleitet, von der es noch abhängig ist. Das Muttertier muss dabei vor der Geburt der Welpen nachweislich eine gültige Tollwutimpfung erhalten haben.
Beachten Sie bitte auch die allgemeinen Einreisebestimmungen für Hunde innerhalb Europas bzw. den EU-Ländern
Bitte beachten: Alle Einreisebestimmungen wurden so gewissenhaft wie möglich recherchiert. Leider können sich Bestimmungen aber trotzdem ändern, ohne dass wir es erfahren. Daher kontrollieren Sie bitte immer zur Sicherheit – besonders wenn es um die Einreise von bestimmten Hunderassen geht – vor Reiseantritt auch noch (online) die offiziellen Informationen der zuständigen Botschaft, die Ihr Urlaubs- oder Durchreiseland vertritt. Um ganz sicherzugehen, dass alles problemlos ablaufen wird.